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Notarkostenrechner & Grundbuchrechner

Die Nebenkosten machen beim Immobilienkauf einige tausend Euro aus. Mit dem Notarkostenrechner vom Handelsblatt können Sie die Notarkosten und Grundbuchkosten berechnen lassen, die beim Kauf einer Immobilie anfallen. mehr...

Kauf einer Immobilie und Eintragung neuer Grundschulden

Ihre Eingaben:
Kaufpreis der Immobilie bzw. Protokollierungsbetrag beim Notar: 150.000 Euro
Höhe der einzutragenden Grundschuld: 125.000 Euro
Mit folgenden Kosten müssen Sie rechnen: Bitte anklicken,
wenn entfällt
Notarkosten: Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages 708,00 Euro
Grundbuch: Eintragung der Auflassungsvormerkung 177,00 Euro
Notarkosten: Grundschuldbestellung mit Vollstreckungsklausel (ZVK); ohne ZVK = halber Preis 300,00 Euro
Grundbuch: Eintragung der Grundschuld 300,00 Euro
Grundbuch: Eintragung des Eigentümers 354,00 Euro
Grundbuch: Löschung der Auflassungsvormerkung 0,00 Euro
Notarkosten: Betreuungsgebühr für den Kaufvertrag 177,00 Euro*
Notarkosten: Betreuungsgebühr für die Grundschuld 150,00 Euro
Notarkosten: Vollzugstätigkeiten 177,00 Euro
Notarkosten: Falls der Kaufpreis über ein Notaranderkonto abgewickelt werden soll 0,00 Euro
Notarkosten: XML-Datenstruktur (maximal) 0,00 Euro
Summen:
Grundbuchkosten: 831,00 Euro
Notarkosten: 1.512,00 Euro
MwSt. für Notarkosten: 287,28 Euro
Gesamtkosten: 2.630,28 Euro

Achtung: Die Kosten für Notar und Grundbuch sind gesetzlich klar geregelt – doch einzelne kleinere Gebühren könnten bei einzelnen Notaren zusätzlich anfallen. Da gibt es noch den einen oder anderen Ermessungsspielraum. Deshalb bitten wir etwaige kleine Abweichungen in unserem Notarkosten- und Grundbuchrechner zu entschuldigen. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Ihnen größere Kosten und Entgelte in Rechnung gestellt werden, die wir nicht berücksichtigt haben.

Hinweis zu Bayern:
Für die Eigentumsumschreibung wird zusätzlich eine „Katasterfortführungsgebühr" nach Art. 1 KatFortGebG fällig. Sie beträgt das 0,3-fache der Gebühr für die „Eintragung des Eigentümers" (Eigentumsumschreibung).

Für die Richtigkeit der Berechnung kann trotz größter Sorgfalt keine Gewähr übernommen werden.

Quelle: FMH
Realisierung: ALF AG

Die Kosten für eine Grundschuldeintragung gelten immer für eine Eintragung. Wird eine Grundschuld von 300.000 Euro in drei Teilbeträgen eingetragen, müssten Sie für jeden Teilbetrag die Kosten für die Grundschuldeintragung berechnen. Drei mal 100.000 Euro ist etwas teuerer als einmal 300.000 Euro.

Dies kann der Fall sein, wenn das benötigte Darlehen nicht als ein Darlehen von einer Bank vergeben wird, sondern unterschiedliche Darlehen oder Geldgeber eingeplant sind. Dies könnte sein: ein zusätzliches KfW-Darlehen, ein Bauspardarlehen oder andere Geldgeber.

Sollten Sie die Grundschuldeintragung in Form eines Grundschuldbriefes wünschen, würde dies die Grundschuldeintragung um 30% verteuern. Die Eintragung als Grundschuldbrief ist für Privatpersonen selten notwendig. Wer häufig den Geldgeber wechseln will oder freie Grundschulden an andere Gläubiger abtreten wird, für den kann sich diese Form lohnen.

Einige Gerichte erheben diese Kosten, obwohl es hierfür keinen Gebührentatbestand gibt.

Zu diesen Kosten gibt es keine klare Aussage, ob die Notare hier eine Extra-Gebühr erheben dürfen oder ob dieser Aufwand in der Betreuungsgebühr für den Kaufvertrag enthalten sei.

Über eine abschließende Aussage von Ihnen würden wir uns freuen.

Werden dem Gericht die Daten in elektronischer Form für eine automatische Weiterverarbeitung übermittelt, kann der Notar dafür diese Wertgebühr erheben, die max. 250 Euro betragen darf. Es geht dabei um eine strukturierte Aufbereitung der Daten.

Sollten Sie die Grundschuldeintragung in Form eines Grundschuldbriefes wünschen, würde dies die Grundschuldeintragung um 30% verteuern. Die Eintragung als Grundschuldbrief ist für Privatpersonen selten notwendig. Wer häufig den Geldgeber wechseln will oder freie Grundschulden an andere Gläubiger abtreten wird, für den kann sich diese Form lohnen.

Einige Gerichte erheben diese Kosten, obwohl es hierfür keinen Gebührentatbestand gibt.

Die Kosten fürs Notaranderkonto beziehen sich in dieser Berechnung darauf, dass Sie nur den über eine Grundschuld/Hypothek abgesicherten Betrag über ein Notaranderkonto abwickeln. Wird der gesamte Kaufpreis oder andere Beträge über ein Notaranderkonto verwaltet, ändert sich jeweils der Betrag. Sollte das Notaranderkonto in Teilbeträgen aufgelöst werden, also nicht in einer Summe darüber verfügt werden, dann erhöht sich das Entgelt geringfügig. Wie bei Grundschuldeintragungen gilt auch hier, dass geringere Beträge prozentual höhere Kosten verursachen.

Formel für Hebegebühren ab 10.000 Euro am Beispiel von 12.563 Euro:
Der Gegenstandswert wird durch 1.000 Euro geteilt und dann mal 2,5 gerechnet. Anschließend werden noch 37,50 Euro addiert.
12.563 : 1.000 x 2,5 = 31,41 + 37,50 = 68,91 Euro

In den neuen Bundesländern ist ein um 10% reduzierter Betrag zu bezahlen.

Die Nebenkosten bei der Immobilienfinanzierung

Wer ein Haus kauft, muss neben dem eigentlichen Kaufpreis auch noch Nebenkosten mit einplanen. Das sind Notargebühren und Grundbuchkosten, die mindestens 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises ausmachen. Hinzu kommen noch Maklergebühren und die Grunderwerbsteuer.

In Deutschland muss ein Immobilienkauf beim Notar beglaubigt werden. Andernfalls ist der Vertrag ungültig. Damit will der Gesetzgeber Käufer und Verkäufer beim komplexen und teuren Geschäft schützen.

Die Kosten für den Notar sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) fest vorgeschrieben. Darin enthalten ist die Beurkundung und die Eintragung der Grundschuld beim Grundbuchamt. Wie hoch diese Kosten insgesamt ausfallen, zeigt Ihnen unser Grundbuchrechner.

Finden Sie passend zum Notarkostenrechner folgende Vergleichsangebote vom Handelsblatt:

• Der Baufinanzierer Vergleich (Anzeige) vergleicht die Kosten der Bank versus Vermittler.

• Der Kurzzeitkredit Vergleich (Anzeige) zeigt Kurzzeitkredite 2024 im Test und Vergleich.

• Der Berufsunfähigkeitsversicherungen Vergleich (Anzeige) stellt die besten Berufsunfähigkeitsversicherungen 2024 in den Vergleich.

Was ist die Grundschuld?

Die Grundschuld bezeichnet den hypothetischen Wert des Grundstücks, das für eine Hypothek dienen kann. Es ist sozusagen das Pfandrecht, mit dem ein Kredit abgesichert werden kann. Sie dient der Bank als Absicherung, falls der Kreditnehmer seine Schulden nicht mehr abbezahlen kann.

Was ist das Grundbuchamt?

Das Grundbuchamt ist ein behördliches Register indem festgehalten wird, wem welches Grundstück gehört oder wie es belastet ist.

Was ist ein Notaranderkonto?

Beim Notaranderkonto handelt es sich um ein Treuhandkonto, das vom Notar geführt wird. Darüber wird der Immobilienkauf abgewickelt. Es wird nach Ermessen des Notars eingerichtet. Voraussetzung dafür ist ein „berechtigtes Sicherungsinteresse“ gemäß § 54a Abs 2 Beurkundungsgesetz (BeurkG) vorliegt. Das entsteht, wenn etwa die Immobilie aus einer Zwangsversteigerung stammt.

Maklergebühr und Grunderwerbssteuer

Die Maklergebühr liegt im Schnitt zwischen 3 und 6 Prozent des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Höhe der Grunderwerbssteuer ist in jedem Bundesland unterschiedlich. Derzeit liegt sie bei 3,5 bis 6,5 Prozent des Kaufpreises. In der Tabelle finden Sie die Grunderwerbssteuer nach Bundesland aufgelistet.

Bundesland Prozent
Baden-Württemberg 5,0
Bayern 3,5
Berlin 6,0
Brandenburg 6,5
Bremen 5,0
Hamburg 6,0
Hessen 6,0
Mecklenburg-Vorpommern 6,0
Niedersachsen 5,0
Nordrhein-Westfalen 6,5
Rheinland-Pfalz 5,0
Saarland 6,5
Sachsen 3,5
Sachsen-Anhalt 5,0
Schleswig-Holstein 6,5
Thüringen 6,5
Quelle: Eigene Recherche, Finanzämter der Länder, Stand: Oktober 2019


Autorin: Angelika Ivanov

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