Ihre Angaben für die Gegenüberstellung:
Löschung plus Neueintrag oder Abtretung bestehender Grundschulden
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Neue Grundschuld:
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125.000 Euro
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Vorhandene Grundschuld:
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125.000 Euro
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Löschung plus Neueintragung kostet:
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(Geringe Abweichungen sind auf Grund von besonderen Gestaltungen und Voraussetzungen möglich)
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Notarkosten:
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Unterschriftsbeglaubigung auf Bank-Löschungsformular ohne Entwurf (Entwurf und Beglaubigung der Löschungsbewilligung, ohne
Bankformular = doppelter Preis)
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150,00 Euro
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Grundbuch:
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Löschung der Grundschuld
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150,00 Euro
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Notarkosten:
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Grundschuldbestellung mit Vollstreckungsklausel (ZVK); ohne ZVK = halber Preis
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300,00 Euro
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Notarkosten:
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Vollzugstätigkeiten
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150,00 Euro
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Grundbuch:
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Eintragung der neuen Grundschuld
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300,00 Euro
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Summen:
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Grundbuchkosten (ohne MwSt.)
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450,00 Euro
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Notarkosten (inkl. MwSt.)
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714,00 Euro
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Gesamtkosten
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1.164,00 Euro
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Abtretung bestehender freier Grundschulden kostet:
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(Geringe Abweichungen sind auf Grund von besonderen Gestaltungen und Voraussetzungen möglich)
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Notarkosten:
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Unterschriftsbeglaubigung auf dem Bank-Abtretungsformular ohne Entwurf (Entwurf und Beglaubigung der Abtretungserklärung
ohne Bankvorlage = doppelter Preis)
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150,00 Euro
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Notarkosten:*
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Vertragsvollzugsgebühren etc., wenn der Notar beim Grundbuchamt tätig wird.
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150,00 Euro*
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Grundbuch:
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Eintragung der Abtretungserklärung
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150,00 Euro
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Summen:
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Grundbuchkosten (ohne MwSt.)
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150,00 Euro
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Notarkosten (inkl. MwSt.)
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357,00 Euro
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Gesamtkosten
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507,00 Euro
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Gegenüberstellung der beiden Möglichkeiten:
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Löschung + Neueintragung
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1.164,00 Euro
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Abtretung
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507,00 Euro
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Vorteil zu Gunsten der Abtretung
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657,00 Euro
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Dies zeigt, dass es sich lohnt, möglichst mit Grundschuldabtretung zu arbeiten. Dies ist aber nur möglich, wenn es sich
dabei um Prolongationsdarlehen mit ausreichender Grundschuldsicherung handelt. Es ist nicht möglich, wenn im Grundbuch eine
Hypothek eingetragen wurde (diese kann nicht abgetreten werden).
* Diese Notarkosten entfallen sehr häufig, weil viele Banken dies direkt beim Grundbuchamt veranlassen.
Achtung: Die Kosten für Notar und Grundbuch sind gesetzlich klar geregelt – doch einzelne kleinere
Gebühren könnten bei einzelnen Notaren zusätzlich anfallen. Da gibt es noch den einen oder anderen Ermessungsspielraum.
Deshalb bitten wir etwaige kleine Abweichungen in unserem Notarkosten- und Grundbuchrechner zu entschuldigen. Bitte teilen
Sie uns mit, wenn Ihnen größere Kosten und Entgelte in Rechnung gestellt werden, die wir nicht berücksichtigt haben.
Eine solche zusätzliche Gebühr kann die "XML-Datenstruktur" sein. Werden dem Gericht die Daten in elektronischer Form für
eine automatische Weiterverarbeitung übermittelt, kann der Notar dafür diese Wertgebühr erheben, die max.
250
Euro betragen darf. Es geht dabei um eine strukturierte Aufbereitung der Daten.
Für die Richtigkeit der Berechnung kann trotz größter Sorgfalt keine Gewähr übernommen werden.
Sollten Sie die Grundschuldeintragung in Form eines Grundschuldbriefes wünschen, würde dies die Grundschuldeintragung
um 30% verteuern. Die Eintragung als Grundschuldbrief ist für Privatpersonen selten notwendig. Wer häufig
den Geldgeber wechseln will oder freie Grundschulden an andere Gläubiger abtreten wird, für den kann
sich diese Form lohnen.