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Löschung oder Abtretung von Grundschulden

Ihre Angaben für die Gegenüberstellung:
Löschung plus Neueintrag oder Abtretung bestehender Grundschulden
Neue Grundschuld: 125.000 Euro
Vorhandene Grundschuld: 125.000 Euro
Löschung plus Neueintragung kostet:
(Geringe Abweichungen sind auf Grund von besonderen Gestaltungen und Voraussetzungen möglich)
Notarkosten: Unterschriftsbeglaubigung auf Bank-Löschungsformular ohne Entwurf (Entwurf und Beglaubigung der Löschungsbewilligung, ohne Bankformular = doppelter Preis) 150,00 Euro
Grundbuch: Löschung der Grundschuld 150,00 Euro
Notarkosten: Grundschuldbestellung mit Vollstreckungsklausel (ZVK); ohne ZVK = halber Preis 300,00 Euro
Notarkosten: Vollzugstätigkeiten 150,00 Euro
Grundbuch: Eintragung der neuen Grundschuld 300,00 Euro
Summen:
Grundbuchkosten (ohne MwSt.) 450,00 Euro
Notarkosten (inkl. MwSt.) 714,00 Euro
Gesamtkosten 1.164,00 Euro
 
Abtretung bestehender freier Grundschulden kostet:
(Geringe Abweichungen sind auf Grund von besonderen Gestaltungen und Voraussetzungen möglich)
Notarkosten: Unterschriftsbeglaubigung auf dem Bank-Abtretungsformular ohne Entwurf (Entwurf und Beglaubigung der Abtretungserklärung ohne Bankvorlage = doppelter Preis) 150,00 Euro
Notarkosten:* Vertragsvollzugsgebühren etc., wenn der Notar beim Grundbuchamt tätig wird. 150,00 Euro*
Grundbuch: Eintragung der Abtretungserklärung 150,00 Euro
Summen:
Grundbuchkosten (ohne MwSt.) 150,00 Euro
Notarkosten (inkl. MwSt.) 357,00 Euro
Gesamtkosten 507,00 Euro
 
Gegenüberstellung der beiden Möglichkeiten:
Löschung + Neueintragung 1.164,00 Euro
Abtretung 507,00 Euro
Vorteil zu Gunsten der Abtretung 657,00 Euro

Dies zeigt, dass es sich lohnt, möglichst mit Grundschuldabtretung zu arbeiten. Dies ist aber nur möglich, wenn es sich dabei um Prolongationsdarlehen mit ausreichender Grundschuldsicherung handelt. Es ist nicht möglich, wenn im Grundbuch eine Hypothek eingetragen wurde (diese kann nicht abgetreten werden).

* Diese Notarkosten entfallen sehr häufig, weil viele Banken dies direkt beim Grundbuchamt veranlassen.

Achtung: Die Kosten für Notar und Grundbuch sind gesetzlich klar geregelt – doch einzelne kleinere Gebühren könnten bei einzelnen Notaren zusätzlich anfallen. Da gibt es noch den einen oder anderen Ermessungsspielraum. Deshalb bitten wir etwaige kleine Abweichungen in unserem Notarkosten- und Grundbuchrechner zu entschuldigen. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Ihnen größere Kosten und Entgelte in Rechnung gestellt werden, die wir nicht berücksichtigt haben.

Eine solche zusätzliche Gebühr kann die "XML-Datenstruktur" sein. Werden dem Gericht die Daten in elektronischer Form für eine automatische Weiterverarbeitung übermittelt, kann der Notar dafür diese Wertgebühr erheben, die max. 250 Euro betragen darf. Es geht dabei um eine strukturierte Aufbereitung der Daten.

Für die Richtigkeit der Berechnung kann trotz größter Sorgfalt keine Gewähr übernommen werden.

Quelle: FMH
Realisierung: ALF AG

Hier sollte die neue Darlehenshöhe eingetragen werden, denn für diese Darlehenshöhe benötigen Sie entweder eine neue Grundschuld oder eine Grundschuldabtretung in mindestens dieser Höhe.

Sollten Sie die Grundschuldeintragung in Form eines Grundschuldbriefes wünschen, würde dies die Grundschuldeintragung um 30% verteuern. Die Eintragung als Grundschuldbrief ist für Privatpersonen selten notwendig. Wer häufig den Geldgeber wechseln will oder freie Grundschulden an andere Gläubiger abtreten wird, für den kann sich diese Form lohnen.